Am 10. September 2020 wurde bei einem Wildschwein-Kadaver im Brandenburger Landkreis Spree-Neiße die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Bis zum 18. September wurden zwölf weitere Fälle bei Wildschweinen von dem Friedrich-Löffler Institut bestätigt. Die Tiere wurden allesamt innerhalb des festgelegten gefährdeten Gebiets gefunden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) berichtet über die aktuelle Situation zur Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg
Am 10. September informierte die Bundesministerin Julia Klöckner über den ersten Fall der ASP in Brandenburg, nachdem das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems, eine entsprechende Probe positiv getestet hatte. Dabei betonte die Ministerin, dass die Tierseuche für den Menschen ungefährlich sei. Auch von dem Verzehr von gegebenenfalls kontaminierten Fleisch geht keine Gefahr für die Gesundheit aus. Allerdings ist die ASP für Schweine in jedem Fall tödlich.
Was passiert als nächstes?
Zunächst greifen die Vorgaben der nationalen Schweinepest-Verordnung. Es müssen nun alle notwendigen Maßnahmen von der zuständigen Behörde ergriffen werden, die erforderlich sind, um einen Überblick über die Seuchensituation vor Ort zu erhalten und um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat den Nationalen Krisenstab Tierseuchen aktiviert und steht in engem Kontakt mit der Europäischen Kommission. Zudem ist es im Austausch mit handelsrelevanten Drittländern, um soweit möglich den Export aus ASP freien Gebieten aufrecht zu erhalten.
Entwicklung der ASP
Seit 2014 tritt die Afrikanische Schweinepest (ASP) in verschiedenen Ländern der EU auf. Die für Schweine und Wildschweine sehr bedeutsame Tierseuche verbreitet sich zusehends in Europa und geht von östlich an die EU angrenzenden Ländern aus.
Sie möchten mehr über die ASP erfahren? Einen informativen Film finden Sie hier.
Keine Gefahr für Menschen
Die schwere Virusinfektion ASP betrifft ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) und endet für diese tödlich. Allerdings stellt sie für den Menschen keine Gefahr dar.
Lebensmittel als Infektionsquelle
Eine Übertragung des Virus entsteht direkt über Tierkontakte oder indirekt, beispielsweise über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren. Unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant können unter ungünstigen Bedingungen ausreichen, um die Seuche einzuschleppen.
Seit Jahrzehnten besteht ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen für Haus- und auch für Wildschweine. Das Virus bleibt außerordentlich lange ansteckungsfähig, deshalb kann es auch durch Gegenstände wie Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung sowie Transportfahrzeuge weiter verbreitet werden. Deshalb gilt für Reisende- auch Jagdreisende und Transporteure ein besonders vorsichtiges und verantwortungsvolles Verhalten und die Beachtung der Hygieneregeln.
Was können wir tun?
Infografiken für Reisende, Landwirte und Jäger sowie weitere nützliche Informationen können Sie hier auf der Webseite des BMEL finden.
Aktuelle Stunde
Zu den Auswirkungen der ASP berichtet Julia Klöckner, die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft am 17. September im Bundestag. Den Mitschnitt der Ansprache können Sie hier finden.
Hinweis: Kenntnisstand: 20.09.2020. Der Bericht wurde nach bestem Gewissen und Wissen verfasst und recherchiert. Trotz großer Sorgfalt kann der LRV e.V. keine Haftung für die Inhalte übernehmen. Da sich die Lage durch die aktuelle Situation schnell verändern kann, bitten wir Sie sich auf entsprechenden Informationsseiten tagesaktuell auf dem Laufendem zu halten.